Im Programm 152 werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage des Merkblatts zu diesem Programm. Möglich sind auch frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen.
Bei einem Kauf sind die an Ihrem Objekt erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Finanziert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände,
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke,
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller,
- Erneuerung der Fenster,
- Einbau einer Lüftungsanlage,
- Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Die Sanierungsarbeiten werden durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt und erfüllen die technischen
Mindestanforderungen. Diese sind in der Anlage zum Merkblatt detailliert dargestellt. Aufeinander abgestimmte Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile, sollten zeitlich
zusammenhängend als Maßnahmenkombination durchgeführt werden.
mehr dazu finden sie unter:
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/152_Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit_Einzelmassnahmen/Massnahmen.jsp
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